Im Notfall: 112
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Allgemeine Informationen

Die Berliner Feuerwehr ist eine nachgeordnete Ordnungsbehörde bzw. Sonderbehörde der Senatsverwaltung für Inneres. Sie besteht aus der Berufsfeuerwehr und den Freiwilligen Feuerwehren, die gemeinsam eine Einheit bilden. Die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren sind ehrenamtlich im Dienst des Landes Berlin tätig. Insgesamt zählt die Berliner Feuerwehr etwa 3.800 hauptamtliche und 1.400 ehrenamtliche Feuerwehrleute.

Gemäß dem Leitbild der Berliner Feuerwehr werden Tätigkeiten in der Notfallrettung, Brandbekämpfung, technischen Hilfeleistung, im Katastrophenschutz sowie in der Gefahrenprävention durchgeführt. Das Feuerwehrgesetz (§ 1 Abs. 1 FwG) verpflichtet die Berliner Feuerwehr, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, die durch Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle und ähnliche Ereignisse entstehen. Zusätzlich ist sie gemäß § 5 Abs. 1 Rettungsdienstgesetz für den Notfallrettungsdienst zuständig.

Besonderheiten des Ehrenamts

Im Gegensatz zur Berufsfeuerwehr sind die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr ehrenamtlich tätig — sie stellen ihre Freizeit für eine gute Sache zur Verfügung und gehen daneben einem bürgerlichen Beruf nach. Das Feuerwehrgesetz (§ 8 FwG) sieht zwar vor, dass Arbeitgeber die Kameraden für Einsätze und angeordnete Übungen freistellen müssen, ohne dass ihnen daraus Nachteile entstehen — in der Praxis wird dies jedoch nicht immer konsequent umgesetzt. Deshalb investieren die Kameraden der FF Kaulsdorf einen Großteil ihrer eigenen Freizeit in den Einsatzdienst.

Die Berliner Feuerwehr unterscheidet zwei Typen von Freiwilligen Feuerwehren: Typ A und Typ B. Die FF Kaulsdorf ist vom Typ A — das heißt, sie verfügt über einen eigenen Ausrückebereich und ein eigenes Gerätehaus. Die Kameraden verbringen ihre Einsatzbereitschaft in der Regel zu Hause; bei Ausnahmezuständen wie Silvester oder wetterbedingten Lagen wird die Wache auch fest besetzt. Eine Alarmierung kann grundsätzlich rund um die Uhr erfolgen — im weitesten Sinne besteht also eine 24-Stunden-Einsatzbereitschaft.

Alarmierung

Alarmiert werden die Kameraden über einen Digitalen Meldeempfänger (DME), umgangssprachlich „Pieper" genannt. Ausgelöst wird die Alarmierung über die Rettungsleitstelle der Berliner Feuerwehr mit Sitz in Charlottenburg-Nord, die rund um die Uhr besetzt ist und auch den Funkverkehr abwickelt.

Der Meldeempfänger zeigt eine Klartextmeldung mit Einsatznummer, alarmierten Fahrzeugen, Stichwort, Adresse, Ortsteil sowie Datum und Uhrzeit. Im Alarmierungsfall haben die Kameraden insgesamt vier Minuten Zeit, die Feuerwache zu erreichen, die Schutzkleidung anzulegen und das alarmierte Fahrzeug zu besetzen, um auszurücken. Das Fahrzeug sollte dabei mindestens mit einer Staffel (1/5) besetzt sein — einem Staffelführer und fünf weiteren Einsatzkräften.

Alarmiert wird die FF Kaulsdorf vorrangig im eigenen Ausrückebereich, dem Ortsteil Kaulsdorf. Bei erhöhtem Kräftebedarf werden auch die umliegenden Ortsteile Hellersdorf, Biesdorf und Mahlsdorf unterstützend bedient; in Ausnahmefällen rückt die Wehr sogar in innerstädtische Ortsteile aus.

Katastrophenschutz

Für Großschadensereignisse und den Katastrophenfall stehen Feuerwehrbereitschaften (FwB) der Berliner Feuerwehr zur Verfügung, die sowohl in Berlin als auch außerhalb in Amtshilfe eingesetzt werden können — etwa bei Großfeuern in Schmöckwitz (2005) oder Bernau (2005).

Die Feuerwehrbereitschaften gliedern sich in fünf Brandschutzbereitschaften (BSB). Die FF Kaulsdorf gehörte ehemals mit ihrem inzwischen ausgesonderten LF 16 TS zur dritten BSB der Direktion Nord. Ein ehemaliger Wehrleiter der FF Kaulsdorf, Peter Sonnenburg (2000–2006), war zudem Zugführer dieser dritten Brandschutzbereitschaft. Eine Brandschutzbereitschaft setzt sich grundsätzlich aus drei Brandschutzzügen sowie diversen Lösch-, Rettungs- und Sonderfahrzeugen zusammen; ein Brandschutzzug besteht aus mindestens drei Löschgruppenfahrzeugen (LF16-TS oder LF16-Z) und in der Regel einem Schlauchwagen.