Im Notfall: 112
Mädewalder Weg 23, 12621 Berlin
Mitgliedschaft Fördermitgliedschaft Spenden Satzung Beitragsordnung

Aktive Mitgliedschaft

Wenn Sie die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr sowie Jugendfeuerwehr Kaulsdorf unterstützen sowie sich aktiv an den Tätigkeiten des Fördervereins beteiligen möchten, füllen Sie bitte unseren Aufnahmeantrag als aktives Mitglied aus und senden ihn an unsere Vereinsadresse:

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Berlin-Kaulsdorf e.V.
Mädewalder Weg 23
12621 Berlin

Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden, ebenso eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts. Der Mitgliedsantrag ist schriftlich zu stellen; über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 25,00 € im Jahr und muss bis spätestens 31.03. des laufenden Kalenderjahres an die unten genannte Bankverbindung überwiesen werden.

Wir sind vom Finanzamt Berlin für Körperschaften I als gemeinnützig anerkannt (Steuernummer: 27/665/67482). Spendenquittungen werden selbstverständlich ausgestellt.

Fördermitgliedschaft

Sie möchten mit Ihrem Unternehmen, als Unternehmer oder als Privatperson den Förderverein mit einer finanziellen Unterstützung, fachlichem Rat oder einer Sachspende kontinuierlich fördern? Dann füllen Sie bitte unseren Antrag auf Fördermitgliedschaft aus und senden ihn an unsere Vereinsadresse (siehe oben).

Wir möchten unsere Partner und Unterstützer gerne präsentieren. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit, für Ihr Unternehmen zu werben (z. B. Sponsorentafel, Flyer und soziale Medien des Vereins).

Nach Eingang des Mitgliedsbeitrages wird eine Spendenquittung ausgestellt. Als förderndes Mitglied dürfen Sie an der jährlichen Jahreshauptversammlung teilnehmen — Sie haben jedoch kein Wahl- und Stimmrecht.

Spenden

Für die Umsetzung der satzungsgemäßen Vereinsaufgaben sind wir auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen. Mit den Spenden und den Mitgliedsbeiträgen der aktiven Mitglieder werden unter anderem folgende Aufgaben erfüllt:

Wir hoffen auf Ihre Hilfe, uns in unserer Arbeit zu unterstützen und zu stärken. Auf Ihre Unterstützung, in welcher Form auch immer, werden wir uns — auch im Namen aller Mitglieder der Freiwilligen und Jugendfeuerwehr Berlin-Kaulsdorf — sehr freuen. Für Mitgliedsbeiträge und Spenden stellen wir Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck aus.

Bankverbindung

Kontoinhaber: Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Berlin-Kaulsdorf e.V.

IBAN: DE35 1203 0000 1020 1531 59

BIC: BYLADEM1001

Bank: DKB Deutsche Kreditbank AG

Satzung

Satzung vom 03.12.2008

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Berlin-Kaulsdorf e.V.", Sitz des Vereins ist Berlin. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen.

§ 2 Zweck

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung — insbesondere die Pflege des Rettungswesens, des Brand- und Katastrophenschutzes sowie der Jugendarbeit in der Feuerwehr; die Durchführung von Schulungsmaßnahmen; Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit verantwortlichen Stellen; sowie öffentlichkeitswirksame Tätigkeiten an Schulen, Kindertagesstätten und sozialen Einrichtungen. Politische und religiöse Betätigungen sind ausgeschlossen. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitglieder

Ordentliche Mitglieder sind die aktiven und inaktiven Mitglieder des Vereins. Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Aufgaben des Vereins durch fachlichen Rat oder finanzielle Hilfe unterstützen. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung erworben; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Ein Mitglied kann bei Verstößen gegen die Interessen der Feuerwehr mit Zweidrittelmehrheit des Vorstands ausgeschlossen werden.

§ 4 Rechte und Pflichten

Mitglieder haben Mitwirkungsrecht im Rahmen der Satzung sowie Anspruch auf Rat und Unterstützung durch den Verein. Am Ende jedes Kalenderjahres erfolgt eine Kassenüberprüfung durch zwei Vereinsmitglieder außerhalb des Vorstands.

§ 5–§ 7 Organe und Mitgliederversammlung

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der erweiterte Vorstand (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender/Schriftführer, Kassenwart). Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Stimmberechtigt ist jedes ordentliche Mitglied ab 18 Jahren, das mindestens 6 Monate Vereinsmitglied ist. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Kassenprüfer, genehmigt die Jahresrechnung, setzt den Mitgliedsbeitrag fest und entscheidet über Satzungsänderungen.

§ 8 Vereinsvorstand

Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden, die jeweils einzelvertretungsberechtigt sind. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt.

§ 9 Finanzierung

Der Verein finanziert sich aus jährlichen Mitgliedsbeiträgen entsprechend der Beitragsordnung sowie aus freiwilligen Zuwendungen und Spenden. Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden; Vorstandsmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 10 Satzungsänderungen & § 11 Auflösung

Satzungsänderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder einer eigens einberufenen Mitgliederversammlung. Der Verein kann nur aufgelöst werden, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind und sich mindestens zwei Drittel davon für eine Auflösung aussprechen. Bei Auflösung fällt das Vereinsvermögen an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zur Förderung des Feuer- und Katastrophenschutzes.

Beitragsordnung

§ 1 Mitgliedsbeiträge

§ 2 Zahlungsbedingungen

Der Jahresbeitrag ist bis spätestens 31.03. des laufenden Kalenderjahres an den Kassenwart zu zahlen, grundsätzlich nur per Banküberweisung an die oben genannte Bankverbindung. Bei mehr als zwei Monaten Zahlungsverzug kann der Verein die Mitgliedschaft kündigen.