Vom Truppmann zum Atemschutzgeräteträger — wie wir unsere Einsatzkräfte qualifizieren und auf dem neuesten Stand halten.
Jedes Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr der Berliner Feuerwehr muss zunächst eine Grundausbildung absolvieren. Diese wird in mehreren Abendkursen durchgeführt und umfasst etwa 230 Stunden. Sie muss innerhalb von drei Jahren nach Eintritt abgeschlossen werden, kann in Ausnahmefällen auf maximal vier Jahre verlängert werden.
Die Grundausbildung umfasst folgende Lehrgänge:
Auch nach der Grundausbildung sind die Angehörigen der Berliner Feuerwehr zur kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Im Rahmen wöchentlicher Dienstabende findet auf der Feuerwache eine Standortausbildung statt, in der theoretisches und praktisches Wissen vermittelt und vertieft wird — sowohl bereits Gelerntes als auch Neuerungen aus der Feuerwehrschule.
Das Themenspektrum ist breit: Neben Brandbekämpfung, technischer Hilfeleistung und Rettungsdienst gehören dazu Objektbegehungen, Unterweisungen zur Bedienung des Drehleiterkorbs, Absturzsicherung, Eisrettungsübungen und die Überprüfung von Löschwasserentnahmestellen.
Einmal jährlich sind zwei Veranstaltungen verpflichtend, um die Atemschutztauglichkeit zu erhalten:
Darüber hinaus stehen den Kameraden weitere externe Schulungen und Übungen auf freiwilliger Basis offen:
Damit langfristig genügend qualifiziertes Personal für alle Funktionen im Einsatzdienst zur Verfügung steht, bietet die Berliner Feuerwehr- und Rettungsdienst-Akademie (BFRA) je nach bereits absolvierten Lehrgängen weiterführende Funktionslehrgänge an, etwa: